MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst)

Der MSD ist ein ambulantes Beratungs- und Förderangebot der Förderschule für die Grund- und Mittelschulen. Sonderpädagoginnen beraten Lehrerinnen sowie Eltern vor Ort und/oder unterstützen Schüler während des Unterrichts in der Klasse oder auch einzeln in Fördereinheiten.  Ziel ist es einerseits, den Verbleib der Kinder an der Regelschule zu ermöglichen. Andererseits werden Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Einzelinklusion begleitet und Schulen mit Schulprofil Inklusion unterstützt.

MSD-A (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst – Autismus)

Die besonderen Beratungs- und Förderaufgaben bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus werden durch speziell geschulte Lehrkräfte für Sonderpädagogik erfüllt. Sie kooperieren mit Eltern und Elternverbänden, Lehrkräften aller Schularten, Erzieherinnenn, anderen Mobilen Sonderpädagogischen Diensten, Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen, medizinischen Fachdiensten, sozialpädagogischen Einrichtungen und Vertretern der Jugendämter. Voraussetzung für den Einsatz des MSD ist die schriftliche Anforderung durch die Schule sowie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

MSH (Mobile Sonderpädagogische Hilfe)

Die MSH versteht sich als präventives und integratives Angebot für Kinder im Kindergartenalter mit Sprachauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen. In der MSH sind Sonderpädagoginnen oder heilpädagogische Förderlehrerinnen tätig und beraten Mitarbeiterinnen im Kindergarten sowie Eltern vor Ort, um möglichst vielen Kindern im Vorschulalter einen Verbleib im Regelkindergarten und einen problemlosen Start in die Schule zu ermöglichen. Die MSH unterstützt Kinder bei Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Wahrnehmung, Motorik und Sozialverhalten.